Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Cambium Holding UG (haftungsbeschränkt) ist bestrebt, ihre Website und Web-Applikationen im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung wurde am 1. Februar 2026 erstellt bzw. zuletzt aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitestgehend mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf dem Konformitätslevel AA vereinbar. Bei der Entwicklung wurde auf kontrastreiche Farben, sichtbare Tastaturfokus-Zustände (Focus-Visible) und skalierbare Schriftgrößen geachtet.
Methodik der Prüfung
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine Kombination aus automatisierten Tests (axe-core, Lighthouse) und manueller Prüfung (Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität). Eine vollständige externe Prüfung durch eine akkreditierte Stelle ist für Q3 2026 geplant.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
- Generierte, archivierte PDF-Auditberichte aus älteren Systemversionen weisen teilweise keine korrekte Tag-Struktur für Screenreader auf.
- Komplexe interaktive Datenvisualisierungen (Dashboards) in der Applikation befinden sich aktuell in der Überarbeitung zur Tastaturbedienbarkeit.
Feedback und Kontaktangaben
Haben Sie Probleme beim Zugang zu Inhalten auf unserer Website gefunden? Bitte kontaktieren Sie uns:
E-Mail: info@cambiumholding.de
Telefon: +49 6872 9611628
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage keine zufriedenstellende Antwort von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für in Berlin ansässige Unternehmen ist dies die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Alternativ steht die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG (für Angebote öffentlicher Stellen) zur Verfügung: schlichtungsstelle-bgg.de